B-061/2021 Satzung der Stadt Chemnitz über die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzgestaltungssatzung)
Volkmar Zschocke, Sprecher für Mobilität der Fraktionsgemeinschaft im Stadtrat: „Die Gestaltungssatzung für Stellplätze sollte sich nicht nur auf Begrünung beschränken. Sie kann Anreize für attraktive urbane Mobilität geben: Ladepunkte für E-Mobilität, Carsharing sowie sichere Abstellmöglichkeiten für Fahr- und Lastenräder. Immer mehr Menschen verzichten auf den PKW-Besitz, sofern sie Carsharing wohnungsnah und bequem nutzen können. Wir schlagen daher vor, dass Bauherren für jeden eingerichteten Carsharing-Stellplatz vier Kfz-Stellplätze einsparen dürfen. In Leipzig und Dresden wird dies schon so praktiziert. Bei einer zeitgemäßen Gestaltung von Stellplätzen sollte zudem ein ausreichender Elektroanschluss baulich vorbereitet sein. Zudem vermissen vor allem Familien mit Kindern bequeme und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinderanhänger. Wir wollen sicherstellen, dass mindestens jeder zehnte Fahrradabstellplatz zum Abstellen von Lasten- oder Kinderanhängern geeignet ist. Mit diesen Ergänzungen zur Satzung unterstützen wir moderne, umweltgerechte Mobilität.“
Pressemitteilung vom 28.05.2021
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