Erklärung zum Umgang mit rechtsradikalen Stadträten im Stadtrat Chemnitz

Wir treten für eine klare und inhaltlich begründeten Abgrenzung zwischen Demokraten und Rechtsradikalen ein.

Rechtsradikale und Neonazis haben bei den Kommunalwahlen am 13. Juni 52 Mandate (1999: 12) errungen. In der Stadt Chemnitz erreichten die REP 10,3%.

Wir treten für eine klare und inhaltlich begründeten Abgrenzung zwischen Demokraten und Rechtsradikalen ein. Die Auseinandersetzung muss so geführt werden, dass sich die Überlegenheit demokratischer Verfahren und Entscheidungen öffentlich erweist. Es darf nicht ignoriert werden, dass auch die Republikaner frei gewählte Vertreter ihrer Wähler sind. Die kategoriale Grenzlinie zwischen Demokraten und Rechtsradikalen darf aber nicht verwischt und die Republikaner dadurch aufgewertet werden. Eine politische Zusammenarbeit jedweder Art ist daher ausgeschlossen. Die Stadträte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfehlen den demokratischen Stadträten im Stadtrat Chemnitz, sich im Umgang mit den Republikanern an folgenden Leitlinien zu orientieren:

Leitlinien (pdf, 55 kB)

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