Chemnitz profitiert vom Erfolg eines Antrags der GRÜNEN im Sächsischen Landtag zu den Kosten der Unterkunft (Hartz IV). Das teilte die Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi (Drs. 4/6543) Ende Oktober mit. Laut Aussage von Finanzminister Dr. Horst Metz erhöhen sich die Ausgleichszahlungen 2006 für Chemnitz um knapp 2 Millionen Euro. Die kreisfreien Städte erhalten zusammen 12,2 Millionen Euro mehr.
"Mit dem Antrag haben die GRÜNEN erreicht, dass die tatsächlichen örtlichen Ausgaben für Kosten der Unterkunft als Grundlage für die Zuweisungen der Staatsregierung an die Kommunen herangezogen werden. Das gilt für 2006 und die folgenden Jahre", so Volkmar Zschocke, Vertreter der GRÜNEN im Chemnitzer Sozialausschuss. Ursprünglich galten als Basis allein die sächsischen Durchschnittskosten und die vergleichsweise höheren städtischen Wohnkosten wurden nicht angemessen ausgeglichen. Durch die Korrektur dieser Verteilungspraxis wurde Chemnitz davor bewahrt, unsoziale Zwangsumzüge von Arbeitslosen durchführen zu müssen.
Im Dezember 2005 hatte der Landtag einem Antrag der GRÜNEN zugestimmt, in dem die Staatsregierung aufgefordert wurde, die Verordnung für die Kosten der Unterkunft zu überprüfen. Diese sogenannte Nettobelastungsermittlungsverordnung wurde nunmehr im Juni 2006 überarbeitet.
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Kleine Anfrage J. Lichdi, MdL 'Nettobelastungsermittlungs-VO':
Drs. 4/6543 -
Antrag zur 'Nettobelastungsermittlungsverordnung für die Kosten der Unterkunft' im Landtag:
Drs. 4/3653 -
Antrag im Stadtrat Chemnitz vom 9.11.2005
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