Periodischer Betriebsplan Kommunalwald


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stimmt dem periodischen Betriebsplan vorbehaltlich folgender Änderungen und Ergänzungen zu: 

1. Das Forsteinrichtungswerk / Betriebsplan Kommunalwald (allgemeiner Teil) ist nach Fertigstellung dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen (§ 48 Abs. 2 SächsWaldG). 

2. Von der ursprünglich vom Stadtrat festgelegten Referenzfläche im Bachtalgebiet Crimmitschauer Wald bleibt die vom Naturschutzbund mit Scheiben vom 16.01.2005 vorgeschlagene Teilfläche als Referenzfläche erhalten. 

3. Die Verwaltung unterstützt die beantragte Unterschutzstellung der Altbuchenbestände im Zeisigwald als Flächennaturdenkmal.

Ergebnis:

Punkt 1 haben wir zurückgezogen, nach dem uns der Oberbürgermeister am 03.03.2006 zugesichert hat, das der Betriebsplan den Fraktionen nach Fertigstellung vorgelegt wird.

Punkt 2 wurde mit einer knappen Mehrheit in der Stadtratssitzung vom 05.04.2006 bestätigt.

Zu Punkt 3 teilte uns Frau Bürgermeisterin Wesseler nunmehr schriftlich mit, dass das Verfahren zur Unterschutzstellung seitens der Stadtverwaltung eingeleitet wurde.

Somit haben wir in allen drei Punkten unser Ziel erreicht.

(siehe auch: ergänzendes Schreiben der Stadt an den Naturschutzbund)

 

 

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