Einrichtung von Bürgergemeinschaftssolaranlagen


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, 

  1. durch Einbeziehung und Unterstützung der Stadtwerke Chemnitz AG die Errichtung von Bürgergemeinschaftssolaranlagen vorzubereiten, 

  2. bestehende Aktivitäten (über das Umweltamt) zu koordinieren, 

  3. erforderliche Abstimmungen mit dem Ziel der kostenlosen Bereitstellung geeigneter Dachflächen kommunaler Immobilien bzw. Immobilien städtischer Unternehmen (z.B. CVAG Betriebshof, Depot-Gebäude Industriemuseum, Schulgebäude etc.) zu treffen, 

  4. das Amtsblatt und den städtischen Internetauftritt für Informationen zur Bürgergemeinschaftssolaranlage zur Verfügung zu stellen.

Ergebnis:

  • Diskussionsstand im Stadtrat:
    Der Antrag wurde gemeinsam von den Fraktionen SPD, PDS, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereicht und 14.06.2006 mit großer Mehrheit beschlossen. Auch die CDU-Fraktion begrüßte das Projekt, sah jedoch die Einbindung der öffentlichen Hand in ein solches Projekt kritisch.
    > Stellungnahme der CDU-Fraktion (pdf)
    > Antragsbegründung
    > mündliche Begründung

  • Weitere Informationen:

    Geschäftsführung der Bürgersolaranlage Chemnitz GbR
    Herr Bernhard Herrmann
    Tel. 0177 / 817 8510 Fax: 0371 / 820 23 98
    E-Mail: info@buergersolaranlage-chemnitz.de
    oder über das Umweltamt Chemnitz, Herrn Holger Groth, Tel. 0371 488 36 33

Begründung:

Was ist ein Bürgersolarkraftwerk?
Eine Bürgergemeinschaftssolaranlage oder kurz Bürgersolarkraftwerk ist eine i.d.R. über eine Beteiligungsgesellschaft errichtete und betriebene Solaranlage. Das Besondere dabei ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger auch mit relativ geringem Kapital (z. B. 1.000 €) an solch einer Anlage beteiligen können. Die Refinanzierung der Investition erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur Einspeisung regenerativ erzeugten Stromes, kurz EEG. Die Vergütung von Photovoltaikanlagen unterteilt sich nach der Leistung und nach der Montageart. Zahlreichen Kommunen haben vergleichbare Anlagen bereits mit Partnern entwickelt und betreiben diese erfolgreich mit ihren Bürgerinnen und Bürgern an/auf kommunalen Gebäuden oder Flächen.

Welche Voraussetzungen bestehen bereits für ein Chemnitzer Bürgersolarkraftwerk?
Mit der vom Chemnitzer Umweltamt mit viel Engagement und Fachkompetenz erarbeiteten Solarfibel versucht die Stadt Chemnitz bereits seit einigen Jahren, der Skepsis gegenüber regenerativen Energien entgegenzuwirken und Hauseigentümer zu motivieren, in Solartechnik zu investieren. Dass sich das in Chemnitz lohnt, zeigen nicht zuletzt die positiven Ergebnisse der schon in unserer Stadt realisierten Solaranlagen. Nur Wenigen ist bekannt, dass Chemnitz die höchsten Globalstrahlungswerte in den Neuen Bundesländern aufweist. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass von den 30.287 erfassten Wohngebäuden (Dachfläche rund 2,8 Mio.m²) 17.241 Wohngebäude (Dachfläche rund 1,7 Mio.m²) für die Nutzung von Solarenergie geeignet sind, das entspricht ca. 60 %. (Quelle: Klimaschutzbericht 2005 der Stadt Chemnitz) Grundsätzlich kann eine solche Anlage jedoch überall in der Stadt – auf Schulgebäuden, Turnhallen, Objekten der Wohnungsunternehmen etc.- entstehen. Gerade öffentliche Gebäude sowie Industrie- und Gewerbegebäude verfügen über ein vergleichbar großes Dachflächendargebot. Auf Grund einer Initiative der Lokalen Agenda 21 bestehen bereits verschiedene Vorbereitungen und Abstimmungen zwischen CVAG, Stadtwerken und der Solaris FZU gGmbH zur Entwicklung einer Photovoltaikanlage auf dem CVAG – Betriebshof Scheffelstraße bzw. den Dach- und Fassadenflächen des Industriemuseums.

Warum soll die Stadt ein Bürgersolarkraftwerk auf den Weg bringen?
Die Stadt Chemnitz ist 1992 dem "Klimabündnis" beigetreten, um vor dem Hintergrund drohender globaler Klimaveränderungen einen lokalen Beitrag zum Schutz der Erdatmosphäre zu leisten. Ein wesentliches Ziel ist die Reduzierung des aus der Verbrennung fossiler Energieträger resultierenden Kohlendioxids (CO2). Durch den Beitritt zum Klimabündnis ist Chemnitz eine Selbstverpflichtung eingegangen, die Emissionen von CO2 pro Einwohner bis zum Jahr 2010 zu halbieren und später schrittweise zu senken. Der im Jahr 2005 von der Stadtverwaltung vorgelegte Klimaschutzbericht macht deutlich, dass Chemnitz von der Erreichung dieser Reduktionsziele noch weit entfernt ist. Deshalb besteht die dringende Notwendigkeit, ein Maßnahmenbündel zu Reduktion der CO2-Emissionen zu entwickeln. Dies kann die Stadt Chemnitz nicht allein, sondern nur gemeinsam mit Unternehmen, Organisationen, Initiativen und ihren Einwohnern. Ein Teil dieses Maßnahmenbündels ist die begonnene Etablierung der Photovoltaik in unserer Stadt. Dennoch stehen viele Menschen dieser Entwicklung skeptisch gegenüber. Eine in öffentlich-privater Partnerschaft organisierte Gemeinschaftssolaranlage wäre

  • ein weiterer Beitrag, die 1992 im Stadtrat beschlossene Selbstverpflichtung zum Klimaschutz einzulösen

  • böte den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Solarstrom auch ohne eigene Dachfläche zu produzieren

  • würde Vertrauen in diese innovative Form der Stromerzeugung schaffen

  • böte einzelnen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz mit einer sicheren Geldanlage zu verbinden

  • würde die Voraussetzung für professionelle Planung und Betrieb sowie optimale Nutzung der Fördermöglichkeiten einer solchen Anlage schaffen

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