GRÜNE sehen Informationspflicht zum Baustopp am Klinikparkhaus verletzt

Nur aus den Medien erfuhren die Stadträte vom Baustopp des neuen Klinikparkhauses, vom Widerspruch der Nachbarn, von den warnende Hinweisen der Stadtverwaltung vor einem kurzfristigen Baubeginn und vom drohenden Schaden für das Klinikum von mindestens 600.000 Euro.

Nur aus den Medien erfuhren die Stadträte vom Baustopp des neuen Klinikparkhauses, vom Widerspruch der Nachbarn, von den warnende Hinweisen der Stadtverwaltung vor einem kurzfristigen Baubeginn und vom drohenden Schaden für das Klinikum von mindestens 600.000 Euro. Eine offizielle Unterrichtung des Stadtrates erfolgte bisher nicht. Auch die Stadtratsanfragen einer GRÜNEN Stadträtin zu diesem Thema wurde völlig unzureichend beantwortet.

Die Sächsische Gemeindeordnung fordert, dass die Vertreter der Gemeinde in einem kommunalen Unternehmen den Gemeinderat über alle Angelegenheiten des Unternehmens von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten haben.

"In der Angelegenheit Baustopp Parkhaus Klinikum hat der Stadtrat eindeutig ein Recht auf präzise Unterrichtung durch den Oberbürgermeister bzw. seinen Vertreter im Aufsichtsrat. Gleichzeitig besteht seit April 2006 die Pflicht, den Gemeinderat frühzeitig über die Angelegenheit zu informieren. Dieser Pflicht wurde bis heute nicht nachgekommen, selbst dann nicht, als zu der Angelegenheit konkret aus den Reihen des Stadtrates nachgefragt wurde. Eine derartige Intransparenz ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Wir stellen unsere Fragen erneut und erwarten umfassende Unterrichtung des Stadtrates." Dies forderte Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN in einer Fraktionserklärung zur gestrigen Stadtratssitzung.

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