GRÜNE bringen umstrittene Betreuungszeitbegrenzung für Kinder Arbeitsloser wieder auf Tagesordnung

Mit großer Mehrheit bestätigte der Stadtrat am 12. Juli 2006 einen Antrag der GRÜNEN Fraktion. Inhalt: Sozialdezernentin Lüth (PDS) wird beauftragt, bis September 2006 darzustellen, ob vor dem Hintergrund des neuen sächsischen Bildungsplanes die teilweise Ausgrenzung von Kindern arbeitsloser Eltern vom Bildungsangebot in den Kindertagesstätten weiterhin gerechtfertigt ist.

Mit großer Mehrheit bestätigte der Stadtrat am 12. Juli 2006 einen Antrag der GRÜNEN Fraktion. Inhalt: Sozialdezernentin Lüth (PDS) wird beauftragt, bis September 2006 darzustellen, ob vor dem Hintergrund des neuen sächsischen Bildungsplanes die teilweise Ausgrenzung von Kindern arbeitsloser Eltern vom Bildungsangebot in den Kindertagesstätten weiterhin gerechtfertigt ist. Auch soll das Sozialdezernat vorschlagen, wie die Mehrausgaben für eine Angleichung der Regelbetreuungszeit auf 9 Stunden für alle Kinder gedeckt werden können.

Hintergrund: Gemäß dem neuen pädagogischen Konzept im sächsischen Bildungsplan findet Bildung über den gesamten Betreuungszeitraum verteilt statt. Ganzheitliche Bildung kann nicht auf eine bestimmte Stundenzahl am Vormittag begrenzt werden. "Sollte das Sozialdezernat dies für Chemnitz bestätigen, muss die Betreuungszeitbegrenzung für Kinder arbeitsloser Eltern neu verhandelt werden. Denn es kann nicht sein, dass Kinder – nur aufgrund der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern – von Bildungsangeboten ausgeschlossen werden, welche Kinder – deren Eltern berufstätig sind – anstandslos in Anspruch nehmen können!" so Annekathrin Giegengack, die den Antrag gestern im Stadtrat verteidigte.

Die PDS hatte ihren Änderungsantrag im Laufe der Sitzung zurückgezogen. Auf Anregung der SPD-Fraktion haben wir weitere Punkte in den Antrag übernommen.  Hier der vollständiger Wortlaut des beschlossenen Antrages und die mündliche Begründung von Annekathrin Giegengack.

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