Korruptionsprävention in der Stadtverwaltung ungenügend!

"Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Bediensteten der Stadt Chemnitz ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht erfüllen. Deshalb darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidungen der Bediensteten beeinflussen können."

Doch wird die Verwaltung diesem Ziel gerecht? Weit gefehlt. Annekathrin Giegengack, Stadträtin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Unter dem Eindruck des Stadtbadskandals habe ich mich intensiv mit den tatsächlichen Aktivitäten der Stadtverwaltung gegen Betrug und Korruption im Amt beschäftigt. Dabei musste ich feststellen, dass zwar eine Vielzahl von Vorschriften existiert, jedoch einige gar nicht oder nur ungenügend umgesetzt wurden und werden."

So ist in korruptionsgefährdeten Bereichen Personalrotation vorgeschrieben – diese findet aber de facto nicht statt. Die Mitarbeiter werden weiterhin aufgefordert, sich zum Thema Korruptionsprävention schulen zu lassen, Schulungen werden aber aus finanziellen Gründen gar nicht angeboten. Festgelegt ist auch, dass der "Arbeitskreises Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung" am Ende eines jeden Jahres einen Bericht vorlegt. Bisher wurde der Verwaltungs- und Finanzausschuss lediglich zweimal mündlich über die Arbeit informiert – und das auch noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

"Wenn Korruptionsbekämpfung einen so geringen Stellewert hatte, bleibt die Frage offen, ob gerade bei den umfangreichen baulichen Aktivitäten der Stadt im letzten Jahrzehnt immer alles mit rechten Dingen zu ging." so Annekathrin Giegengack. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Mit einem Antrag im Stadtrat fordern die GRÜNEN, endlich die Voraussetzungen zur Umsetzung der einschlägigen Dienstanweisungen zu schaffen, insbesondere in besonders gefährdeten Bereichen Personalrotation einzuführen, ausreichend Mittel zur Aus- und Fortbildung bereitzustellen und jährlich dem Stadtrat einen schriftlichen Bericht über die Korruptionsbekämpfung vorzulegen. 

Darüber hinaus beantragen die GRÜNEN die Bestellung eines Korruptionsbeauftragten (Ombudsmann), der nicht in die Verwaltungshierarchie eingebunden und nicht dem Oberbürgermeister unterstellt ist. Giegengack: "Der Vorteil einer verwaltungsexternen Lösung liegt darin, dass Hinweisgeber, die Informationen über Missstände oder auch nur einen Verdacht weitergeben möchten, keine beruflichen oder persönlichen Nachteile befürchten müssen. Das ist anders, wenn der Korruptionsbeauftragte z.B. der eigene Vorgesetzte ist." 

weitere Informationen: 
Antrag im Stadtrat Chemnitz
www.ombudsmann-spandau.de

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