Zukunft der Grünpflege


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, vor den geplanten Strukturveränderungen bei der öffentlichen Grünpflege ein Konzept „Zukunft der Grünpflege in Chemnitz“ zu erarbeiten, öffentlich zu diskutieren und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. In dem vorzulegenden Konzept sollen die Grundsätze und Eckpunkte für die perspektivische Entwicklung der Objekte im öffentlichen Grünbereich,  straßenbegleitende Grünbereiche, geschützten Flächen etc. festgelegt werden. Dabei soll auch untersucht und dargestellt werden, 

  • was zukünftig mit welchen Kostenaufwand und in welchem Pflegestandard gepflegt werden soll, 

  • was neu hinzukommt oder an Dritte abgegeben* werden kann, 

  • was extensiv bewirtschaftet, aus der Pflege herausgenommen oder zurückgebaut werden kann, 

  • was mit welchem Kostenaufwand saniert werden muss.

Ergebnis:

Der Stadtrat bestätigte diesen Antrag einstimmig am 15.11.2006. Frau Wesseler sicherte zu, das bis März 2007 dieses Konzept erarbeit werden soll.

Begründung:

Organisation und Finanzierung der Grünflächenpflege in Chemnitz stehen nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor einem grundlegenden Wandel. Dieser ist im wesentlichen gekennzeichnet durch veränderte Anforderungen, welche sich aus Stadtumbau, Demographie und Haushaltsentwicklung ergeben: Im Zusammenhang mit dem Stadtumbau entsteht eine durchgrünte lockere Bebauung; grüne Achsen an den Hauptverkehrsadern werden bis ins Stadtzentrum wachsen; ein Netzwerk von Grün- und Parkanlagen entlang renaturierter, offengelegter Fluss- und Bachläufe soll unserer Stadt zukünftig durchziehen. Damit verbunden ist ein Aufwuchs an zu pflegenden Flächen und an Straßenbegleitendem Grün. Auch die Funktionen von öffentlichem Grün müssen der abnehmenden, im Durchschnitt immer älter werdenden Bevölkerung qualitativ und quantitativ angepasst werden. Doch bereits bei der Pflege der vorhandenen Park- und Grünanlagen erweist sich die bisherige Logik der Haushaltsplanung: weniger Einwohner = weniger Geld als fatal und verläuft diametral zu den tatsächlichen Erfordernissen. 

Ohne eine präzise Bestimmung, was zukünftig in welchem Standard gepflegt werden soll, kann eine Strukturveränderung im Bereich der Grünpflege nicht verhandelt werden. Erst wenn sich die Verwaltung gemeinsam mit dem Stadtrat und der Bevölkerung über Umfang und Qualität der Grünpflege für die nächsten Jahre verständigt haben, kann über eine zukunftssichere Organisationsform dieser Aufgaben im Amt oder im Eigenbetrieb entschieden werden. Darüber hinaus schafft eine öffentliche Diskussion auch Akzeptanz bei der Bevölkerung für mögliche Veränderungen bei der Grünflächenpflege, z.B. für die extensive Pflege. Zur Erstellung der Konzeption können die vorhandenen Grünpflegekonzeptionen für den Prognosezeitraum fortgeschrieben werden. 

*z.B. Straßenbahntrassen, Wendeschleifen, Straßenbegleitgrün in Gewerbegebieten, Spielplätze und Splitterflächen in Genossenschaftswohngebieten, Eigenheimsiedlungen oder privaten Wohnanlagen, Straßengräben außerhalb der Wohnbebauung etc.

Siehe dazu auch
Pressemeldung vom 5. September 2006
Pressemeldung vom 16. November 2006


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