Eingetragene Lebenspartnerschaft

Nach Angaben des Sächsischen Staatsministerium des Inneren (Landtags-Drs. 4/6171, siehe unten) sind die Gebühren für die Eintragung einer Lebenspartnerschaft in Chemnitz mit durchschnittlich 78 Euro mehr als doppelt so hoch wie die Kosten für eine Eheschließung (33 Euro).

"So teuer ist es nirgendwo in Sachsen. Die Stadtverwaltung muss erklären, wie ein solch großer Unterschied zu Stande kommt", so die GRÜNE Stadträtin Annekathrin Giegengack. Chemnitz ist eine von fünf sächsischen Kommunen, die für die Eintragung einer Lebenspartnerschaft höhere Gebühren als für eine Eheschließung verlangt. Giegengack: "Der Vorwand, kostendeckende Gebühren erheben zu müssen, ist eine Fortsetzung der jahrelangen Ungleichbehandlung schwuler und lesbischer Paare. Denn die Verwaltungsgebühren, die für eine Eheschließung angesetzt werden, sind auch nicht kostendeckend! Niemand darf auf Grund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden – so das Ziel des im Sommer 2006 vom Bundestag verabschiedeten Gleichbehandlungsgesetzes. Das heißt konkret: Für alle die gleichen Gebühren – kostendeckend oder auch nicht – aber gleich." 

In Dresden und den meisten anderen Städten Sachsens bezahlen schwule oder lesbische Paare auch nur die üblichen 33 Euro. "Diese Ungleichbehandlung in Chemnitz muss schnellsten aufgeklärt werden" so Giegengack. Die GRÜNEN im Stadtrat reichten dazu eine Stadtratsanfrage ein.

Landtags-Drs. 4/6171 
(Antwort zur Kleinen Anfrage von Johannes Lichdi, MdL "Eingetragene Lebenspartnerschaften)

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