Chemnitz muss keine Fördermittel zurück zahlen, wenn der Südverbundabschnitt V nicht gebaut wird. "Derartige Bedingungen und Rückforderungs- tatbestände existieren nicht!" bestätigte Staatsminister Thomas Jurk dem Abgeordneten Johannes Lichdi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Chemnitz muss keine Fördermittel zurück zahlen, wenn der Südverbundabschnitt V nicht gebaut wird. "Derartige Bedingungen und Rückforderungstatbestände existieren nicht!" bestätigte Staatsminister Thomas Jurk dem Abgeordneten Johannes Lichdi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Dieser hatte gefragt, ob die Staatsregierung bereits ausgereichte Fördermittel unter den Vorbehalt der Realisierung aller Südverbundteile gestellt hat und ob insbesondere für den Knoten Südring / Neefestraße Geld zurückgezahlt werden muss, wenn der Südverbund nach der Zwickauer Straße nicht weitergebaut wird – siehe unten.
"Damit ist ein seitens der Stadtverwaltung immer wieder ins Spiel gebrachtes Argument vom Tisch." so Volkmar Zschocke, Vertreter der GRÜNEN im Planungsausschuss. "Wahrscheinlich sollte mit dieser Schauergeschichte den Stadträten Angst gemacht werden, damit sie unserem Antrag zur Streichung des Abschnitts V im Verkehrskonzept nicht zustimmen."
Selbst Oberbürgermeisterin Ludwig hatte den GRÜNEN vor der Wahl schriftlich versichert: "Bei Projekten wie dem Teil V des Südverbundes sind Kosten und Nutzen ebenso sorgfältig abzuwägen, wie eventuelle Rückforderungen von Fördermitteln oder ökologische Beeinträchtigungen."
Die GRÜNEN plädieren schon lange dafür, den Abschnitt V nicht zu bauen, weil er parallel zur Autobahn durch ökologische wertvolle Gebiete verläuft, für den Ringschluss nicht zwingend erforderlich ist und mindesten 20 Millionen Euro verschlingen wird.
Volkmar Zschocke: "Entscheidend wird nun die Bewertung dieser Baumaßnahme nach der Verkehrswirksamkeit der neuen Autobahnanschlussstelle Rottluff sein. Bis dahin sollte die Stadt die Planung wirklich auf Eis legen – zumal nach Aussage von Staatsminister Thomas Jurk derzeit für 2020 noch gar keine Daten zur Verkehrsbelegung vorliegen. Der Gesetzgeber fordert jedoch für den Neubau öffentlicher Straßen, die zukünftige Verkehrsbelastung für einen Zeitraum von 10 – 20 Jahren zu prognostizieren."
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