Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens mit Eingang des Bauantrages für das Justizzentrum Chemnitz – Kassberg
1. eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung für den Bereich des vorderen Kassberges zu organisieren,
-
a) um die Öffentlichkeit über die Planung des Justizzentrums und deren Auswirkungen (infrastrukturelle Anbindung, Parkraumproblematik) zu unterrichten und
-
b) um der Öffentlichkeit Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen zu geben.
2. die Projekt- und Betriebsgesellschaft Justizzentrum Chemnitz GmbH (PBJC) und/oder den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) zu dieser Informationsveranstaltung einzuladen.
Ergebnis:
Der Antrag wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 17.01.2007 bestätigt.
Antragsbegründung:
Anfang November 2006 begannen die bauvorbereitenden Arbeiten für das ÖPP Projekt Justizzentrum Chemnitz Kaßberg. In der Antwort auf die Stadtratsanfrage s/131/2006 vom 9.11.06 stellt das D6 klar, dass dem SIB bereits eine Bebaubarkeit nach § 34 BauGB verbindlich in Aussicht gestellt wurde. Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Bereich der vorgesehenen Bebauung zu regeln, steht demnach das Instrument der Aufstellung eines B-Planes nicht mehr zur Verfügung. Gleichwohl ist ein nicht unerhebliches Konfliktpotential vor Allem in Bezug auf die Parkraumproblematik und die infrastrukturelle Anbindung zu erwarten. Die Bürgerinformationsveranstaltung soll dieses Konfliktpotential im Vorfeld thematisieren, um gemeinsam mit PBJC und/oder SIB und den Anwohnern Möglichkeiten der Konfliktminimierung zu erörtern. PBJC und/oder SIB sollten ebenfalls ein großes Interesse an einer solchen Veranstaltung haben, da so für Akzeptanz des Bauvorhabens bei den Anwohnern in der Nachbarschaft geworben werden kann.
siehe dazu auch die Pressemeldung vom 15. Dezember 2006
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