Streit um neue Mobilfunksendemasten in Chemnitz: Die Sorgen und Ängste vieler Menschen in Chemnitz im Zusammenhang mit neuen Mobilfunkmasten nehmen die GRÜNEN Stadträte sehr ernst. Die Ungefährlichkeit des Mobilfunks ist nicht erwiesen. Die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung – sei es durch das Telefon am Ohr oder durch den Handymast im Wohngebiet – dürfen nicht verharmlost werden.
Die GRÜNEN und die Mobilfunkgegner müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass ein übergroßer Teil der Bevölkerung mit seinem Kaufverhalten für den Ausbau des Mobilfunknetzes stimmt. Und bisher gingen viele Forscher sowie Behörden davon aus, dass es weder bei Handys noch bei Sendemasten Beweise für Gesundheitsschädigungen gäbe, sofern die Grenzwerte und Sicherheitsabstände eingehalten werden: "Legt der Mobilfunkbetreiber einen Nachweis zur Gewährleistung des Schutzes von Personen durch die Bundesnetzagentur (Standortbescheinigung) vor, darf eine Baugenehmigung für einen Sendemast nicht verwehrt werden. Wir Stadträte können nicht gegen bestehendes Recht verstoßen und die von Anwohnern verlangte Ablehnung von Sendemasten durchsetzen." so Volkmar Zschocke, Mitglied der GRÜNEN im Chemnitzer Umweltausschuss.
Weil die GRÜNEN die Entwicklung im Mobilfunksektor kritisch sehen, fordern sie aktuell mit zwei Anträgen an den Bundestag eine sofortige gesetzliche Regelung zur Klassifizierung der Strahlungsintensität von Handys sowie die weitere Erforschung der Mobilfunkgefahren.
Volkmar Zschocke: "Die Verbraucher müssen selbst entscheiden können, wie ernst sie die Hinweise auf mögliche Gesundheitsschäden nehmen. Deshalb muss endlich die Strahlungsintensität der Handys auf dem Gerät und der Verpackung klar gekennzeichnet werden. Darüber hinaus muss das deutsche Mobilfunkforschungsprogramm, welches 2007 ausläuft, fortgesetzt werden. Gerade bezüglich der Auswirkung auf Kinder und Jugendliche und der Langzeitwirkung der Handystrahlung ist noch zu wenig erforscht. Sollten sich die Hinweise auf einen Zusammenhang von Mobilfunk und Erhöhung des Krebsrisikos bewahrheiten, ist sofortiges Handeln erforderlich. Dann muss auch die von den Sendemasten ausgehende Strahlenbelastung neu bewertet werden."
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