Antrag im Stadtrat: Wohnraumversorgung für Hartz IV – Empfänger mit Stadtumbau in Einklang bringen!

StadtumbauAm 19. September soll der Stadtrat zwei weitreichende Beschlüsse fassen: Zum einen die neue Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie für Hartz IV – Empfänger, zum anderen das Stadtumbaukonzept Chemnitz. Die neue Richtlinie hat eine ausreichende, sozial und finanziell angemessene Wohnraumversorgung für sozialleistungsabhängige Menschen sowie die Vermeidung sozial einseitig ausgerichteter Wohnquartiere zum Ziel. Im Stadtumbaukonzept geht es um Anpassung des Wohnungsbestandes an die rückläufige Bevölkerung bei gleichzeitiger Aufwertung und Sanierung der Wohnquartiere.

Volkmar Zschocke, Vertreter der Grünen im Sozial- und Planungsausschuss: "Bei vielen Stadträten bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Zielstellungen. Befürchtet wird, dass nach Stadtumbau und Sanierung nicht mehr ausreichend kostengünstige Wohnungen für sozialleistungsabhängige Menschen zur Verfügung stehen."

Nach Auffassung des Sozialdezernates muss die gesetzliche Pflichtaufgabe zur Existenzsicherung strikt von den Aufgaben des Stadtumbaus getrennt werden. "Wir Stadträte haben am Ende aber beides gleichermaßen zu verantworten! Die Verwaltung muss dem Stadtrat plausibel nachweisen, wie die Wohnraumversorgung für Hartz IV – Empfänger mit den Zielstellungen des Stadtumbaus zukünftig in Einklang gebracht wird." so Zschocke. Dazu haben die Grünen für die Stadtratssitzung am 19. September einen Antrag eingereicht. Zschocke: "Wir erwarten eine abgestimmten Standpunkt von Bau- und Sozialdezernat."

Stadtratsantrag

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