Feinstaub in Chemnitz: Kritische Straßenabschnitte müssen endlich veröffentlicht werden!

feinstaub Gestern entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Anwohner einer Durchgangsstraße einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Verkehrsbeschränkungen zum Schutz vor überhöhter Feinstaubbelastung haben.

Mit diesem Urteil können Anwohner von Chemnitzer Straßen zunächst wenig anfangen, denn die Feinstaubbelastung wird nur an drei Stellen gemessen.

Es ist zwar bekannt, dass an der Messstelle Leipziger Straße die Grenzwerte in den letzten Jahren regelmäßig überschritten wurden. Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung von Feinstaub im gesamten Stadtgebiet wurden bisher jedoch nicht veröffentlicht.

„Es leuchtet jedem ein, dass eine überhöhte Feinstaubkonzentration nicht nur im Bereich der Messstelle auftritt. Deshalb müssen alle kritischen Straßenabschnitte in Chemnitz endlich veröffentlicht werden.“ fordert Volkmar Zschocke, Vertreter der Grünen im Chemnitzer Umweltausschuss. "Straßengenaue Angaben zur Feinstaubbelastung müssen im Internet, im Amtsblatt oder in anderen Form für jeden Bürger zugänglich gemacht werden! Diese Forderung werden wir auch im Stadtrat einbringen."

In diesem Zusammenhang mahnen die Grünen die schnelle Vorlage des Chemnitzer Luftreinhalteplanes an: „Dieser sollte eigentlich schon im Jahr 2006 durch die Arbeitsgruppe „Luftreinhalte- und Aktionspläne“ unter Federführung des Regierungspräsidiums ausgearbeitet werden. Die Anwohner brauchen ehrliche und verständliche Informationen über die Belastungen. Der Stadtrat braucht eine fundierte und verbindliche Handlungsgrundlage für Maßnahmen der Luftreinhaltung. Maßnahmen der Verkehrsbeschränkung müssen mit den Anliegern erörtert werden“ so Zschocke.

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