Kein Grenzwert für Übertragung von Kindertagesstätten an Freie Träger


Beschlussvorschlag:

Im Kindertagesstättenbedarfsplan, Anlage 2, Seite 5, Absatz 3, wird folgender Satz geändert: "Dabei ist es das Ziel, dass maximal 60 % Platzangebot im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich von Trägern der freien Jugendhilfe bzw. anderen gemeinnütztigen Trägern betrieben werden (wird)."
Änderung: "maximal 60 %" wird ersetzt durch "ein umfassendes"

Ergebnis:

Der Stadtrat stimmte diesem Antrag am 19.09.2007 mit großer Mehrheit zu.

Antragsbegründung:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich seit vielen Jahren aus Gründen der Subsidiarität für die Übertragung weiterer Kindertagesstätten in Freie Trägerschaft ein. Die konkrete Festlegung, dass nur maximal 60 Prozent der Chemnitzer Kindertagesstätten in freier Trägerschaft betrieben werden dürfen, ist weder mit dem Stadtrat  abgestimmt noch fachlich begründbar. Diese Grenze darf deshalb nicht im Kindertagesstättenbedarfsplan festgeschrieben werden. Die weitere Übertragung von kommunalen Kindertagesstätten an Freie Träger soll auch zukünftig möglich bleiben.

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