Gebührengleichstellung bei Begründung einer Lebenspartnerschaft

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und PDS im Stadtrat Chemnitz:


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Amtshandlungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach LPartG als Gebührentatbestände in das kommunale Kostenverzeichnis der „Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Chemnitz“ aufzunehmen und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Die im Kostenverzeichnis der Satzung festgesetzten Gebühren sollen sich an den Regelungen der Personenstandsverordnung § 68 orientieren und bei vergleichbaren Voraussetzungen die Gebühren für eine Eheschließung nicht übersteigen.

Ergebnis:

Wir haben diesen Antrag gemeinsam mit den Fraktionen SPD und PDS eingereicht. Der Stadtrat stimmte am 14.11.2007 diesem Antrag gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.

Antragsbegründung:

Antragsbegründung (PDF-Format)

Redebeitrag von Annekathrin Giegengack, Bündnis 90/Die Grünen, die den Antrag im Stadtrat erläuterte

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