Der Stadtrat Chemnitz bestätigte gestern einen Antrag der Grünen Fraktion zum Ausschluss bestimmter Wildtiere bei in Chemnitz gastierenden Zirkusunternehmen. Die Zirkusleitlinien des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Bundestierärztekammer empfehlen Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Wölfe, Giraffen, Nashörner und Elefantenbullen von Haltung, Ausbildung und Nutzung in Zirkusbetrieben auszuschließen.
Mit dem gestrigen Beschluss werden diese Empfehlungen auf kommunaler Ebene verbindlich umgesetzt und der Platzpachtvertrag, den die Stadt mit Zirkusbetrieben abschließt, dahingehend ergänzt. Mit Unterzeichnung des Platzüberlassungsvertrages werden die gastierenden Zirkusunternehmen darüberhinaus verpflichtet alle weiteren Vorgaben der Zirkusleitlinien konsequent einzuhalten.
„Wir freuen uns über die Zustimmung im Rat. Dies ist aber nur ein erster Schritt im Sinne des Tierschutzes. Wir fordern darüber hinaus, das sich der Bund bei seinen Vorgaben für Zirkusbetriebe konsequent auf das Washingtoner Artenschutzabkommen und die entsprechende EU-Verordnung bezieht. In anderen Europäischen Ländern sind Wildtiere im Zirkus aus Tierschutzgründen bereits vollständig verboten. Wir hoffen, dass sich diese Einsicht in naher Zukunft auch in Deutschland durchsetzt. Heute können wir im Stadtrat jedoch nur die Dinge regeln, die in die Zuständigkeit der Kommune fallen und durch die derzeitigen Vorgaben der Bundesregierung gedeckt sind.“ so Grünen Stadtrat Volkmar Zschocke, der den Antrag gestern im Rat erläuterte.
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Die Leitlinien für die Haltung Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen sind ab sofort von den auf kommunalen Flächen gastierenden Zirkusunternehmen verbindlich einzuhalten
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Verordnung (EG) Nr. 1332/2005 der Europäischen Kommission (siehe Anhang A)
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