Regierungspräsidium und Stadt müssen umgehend wirksame Luftreinhaltung vorsehen!

feinstaubDie Freie Presse veröffentlichte heute die am schlimmsten mit Feinstaub und Stickoxid belasteten Straßen in Chemnitz. In diesem Zusammenhang kritisiert die grüne Stadtratsfraktion die Verzögerung bei der Vorlage des Luftreinhalteplanes. Dieser sollte eigentlich schon im Jahr 2006 durch die Arbeitsgruppe "Luftreinhalte- und Aktionspläne" unter Federführung des Regierungspräsidiums ausgearbeitet werden. Im Juli 2007 kündigte die Stadtverwaltung die Fertigstellung bis Jahresende an*.

Nunmehr soll der Plan erst Mitte 2008 oder später in Kraft treten.

Volkmar Zschocke, Vertreter der Grünen im Umweltausschuss: "Wir verstehen diese Verzögerungstaktik nicht. Die Menschen an den kritischen Straßenabschnitten sind von großen Schadstoffbelastungen betroffen. Verbindliche Maßnahmen der Luftreinhaltung müssen jetzt festgelegt werden. Diese müssen endlich auf den Verkehr und nicht allein auf Verbrennung von Gartenabfällen und Hexenfeuer abzielen. Wenn Regierungspräsidium und Stadt die Anwohner nicht schützen, müssen diese ihr Recht  auf  Gesundheit notfalls gerichtlich durchzusetzen!"

Dass der Anspruch auf saubere Luft gerichtlich einklagbar ist, hatte das Bundesverwaltungsgericht am 27. September 2007 in einem Urteil klargestellt.

* Informationsvorlage Nr. I- 37/2007 (Lufthygienischer Trendbericht 2006 und die weitere Entwicklung der Feinstaubpartikel für die Stadt Chemnitz)

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