Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung überprüft die bisherigen Formen der Anerkennung und Förderung ehrenamtlicher / freiwilliger Tätigkeit durch die Stadt Chemnitz nach folgenden Kriterien: Umfang, Angemessenheit, Sachdienlichkeit, Kosten, Verteilung.
2. Die Stadtverwaltung betraut einen geeigneten freien Träger (z.B. Freiwilligenzentrum) oder ein bestehendes Arbeitsgremium (z.B. AG "Pro Ehrenamt") mit der Konzeption eines Ehrenamtspasses der Stadt Chemnitz und unterstützt diesen freien Träger bzw. das bestehende Arbeitsgremium insbesondere bei der Erarbeitung der Vergabekriterien, der Einwerbung von Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen und Unternehmen sowie bei der Organisation der Vergabe.
3. Die Stadtverwaltung informiert den Stadtrat über die Ergebnisse zu Nr. 1 und 2 bis Ende Juni 2007.
Ergebnis:
Diesem Antrag hat der Stadtrat am 13.12.2006 zugestimmt. Am 14.11.2007 legte die Verwaltung mit der Beschlussvorlage B- 277/2007 "Anerkennung und Würdigung ehrenamtlich-freiwilliger Tätigkeit " ein Konzept vor, was u.a. die Einführung einer "Chemnitzer Danke-Card" vorsieht.
Antragsbegründung:
Anlässlich des "Internationalen Tages des Ehrenamtes" findet am 2. Dezember 2006 im Kultur-Kaufhaus DAStietz ein Tag von Freiwilligen für Freiwillige statt. Dieser nunmehr schon neunte Tag des Ehrenamtes in Chemnitz ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anlass, dem Stadtrat von Chemnitz erneut die Einführung eines Chemnitzer Ehrenamtspasses vorzuschlagen. Ziel des Antrages ist, die Arbeit von Freiwilligen stärker anzuerkennen und finanzielle Entlastung bei der ehrenamtlichen Tätigkeit zu ermöglichen.
In vielen Städten wurde bereits ein Ehrenamtspass erfolgreich eingeführt. Der Ehrenamtspass soll bei Erfüllung bestimmter bestätigter Voraussetzungen auf Antrag gewährt werden und zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen berechtigen.
Zu den Vergünstigungen sollen nach Möglichkeit gehören:
-
preisgünstige ÖPNV-Benutzung (CVAG/VMS)
-
ermäßigter Besuch städtischer Einrichtungen
-
weitere Vergünstigungen bei privaten Anbietern, die nach dem Motto "Wirtschaft fördert Ehrenamt" eingeworben und in den Pass integriert werden
Voraussetzungen für den Erhalt eines Ehrenamtspasses könnten sein (Vorschlag):
-
Nachweis des Ehrenamtes in einem klar definierten Bereich durch den Träger der jeweiligen Einrichtung
-
der/die Ehrenamtliche ist älter als 16 Jahre
-
der/die Ehrenamtliche erhält keine andere Aufwandsentschädigung
-
der/die Ehrenamtliche ist im Durchschnitt vier und mehr Stunden wöchentlich aktiv – der/die Ehrenamtliche ist seit mindestens einem Jahr tätig
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