„Das eine Versprechen ist nicht mehr und nicht weniger wert als das andere.“

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Gebühren bei Begründung einer Lebenspartnerschaft: 

Am 14. November 2007 beschloss der Stadtrat, dass in Chemnitz die Gebühren für Begründung und Eintragung einer Lebenspartnerschaft bei vergleichbaren Voraussetzungen die Gebühren für eine Eheschließung nicht übersteigen sollen. Dies forderten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE.

Per Gesetz wurde 2001 die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in Deutschland beendet und dieser Form des Zusammenlebens ein rechtlicher Rahmen gegeben. 2005 wurden den sächsischen Kommunen die Umsetzung und damit auch das Recht zur Gebührenerhebung übertragen. Die Stadt Chemnitz ermittelte bisher die Gebühren durch Einzelfallberechnung. Paare, die eine Lebenspartnerschaft begründeten, mussten demnach tiefer in die Tasche greifen als Paare, die eine Ehe schlossen.

Stadträtin Annekathrin Giegengack von den Grünen, die den Antrag im Rat einbrachte: „Der Ratsbeschluss ist nur konsequent. Wenn ein Bundesgesetz die Lebenspartnerschaft der Ehe formal gleichgestellt, dann darf die Begründung einer Lebenspartnerschaft auch nicht mehr kosten als eine Eheschließung.“

Die CDU-Fraktion lehnte den Antrag ab. Damit folgt sie der generellen Linie der sächsischen CDU, deren Chemnitzer Abgeordnete Gesine Matthes im Sächsischen Landtag folgendes ausführte: „Unser Grundgesetz stellt die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Die CDU-Fraktion wird sich einer Nivellierung dieser Grundlage immer entgegenstellen. Die Ehe stellt für uns die verlässlichste Grundlage für das Gelingen von Familie dar.“

Giegengack dazu: „Ließe man sich von dieser Argumentation leiten, dann stünde es um die Familie in Deutschland sehr schlecht: 2005 wurden in unserem Land 388.451 Ehen geschlossen und 201.700 Ehen geschieden. Die Ehe ist die Verrechtlichung des Zusammenlebens zweier Menschen. Der einzige Unterschied zur Begründung einer Lebenspartnerschaft besteht in der sexuellen Orientierung der Partner. Doch nicht Verrechtlichung des Zusammenlebens ist die verlässlichste Grundlage für das Gelingen von Familie, sondern Vertrauen, gegenseitige Akzeptanz, Rücksichtnahme und gemeinsame Verantwortung. All dies ist nicht automatisch durch ein Eheversprechen oder durch die Begründung einer Lebenspartnerschaft gegeben. Beides ist das offizielle Versprechen zweier Menschen füreinander einzustehen, nicht mehr aber auch nicht weniger. Das eine Versprechen ist nicht mehr und nicht weniger wert als das andere.“

Antrag, Antragsbegründung und vollständiger Redebeitrag von Annekathrin Giegengack

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