Freier Tierparkeintritt für Kinder von Chemnitzpassinhabern

Beschlussvorschlag:

In der Entgeltordnung des Tierparks und des Wildgatters der Stadt Chemnitz wird

  • in Anlage 2 § 2 Tarifstelle 1. Tierpark
    Leistung Einzelpreise Ermäßigung 2, Tarifhöhe in € frei
  • sowie in Anlage 2 § 2  Tarifstelle 2. Wildgatter
    Leistung Einzelpreise Ermäßigung 2, Tarifhöhe in € frei

wie folgt ergänzt: Kinder ab 3 Jahre bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Chemnitzpass.

Ergebnis:

Über diesen Antrag wurde bisher nicht abgestimmt, da die Verwaltungsvorlage Entgelterhöhung Tierpark und Wildgatter im Stadtrat am 23.01.2008 von der Oberbürgermeisterin zurückgezogen wurde.

Antragsbegründung:

Die Chemnitzer Steuerzahler kommen für den Großteil der Tierparkkosten auf. Bei der Eintrittspreisdiskussion geht es letztlich nur um den Anteil, den die Tierparbesucher zur Kostendeckung beisteuern (ca. 40%). Wir werden der Eintrittspreiserhöhung zustimmen, wenn sie für Familien mit Chemnitzpass kostenneutral bleibt. Unser Vorschlag deshalb: Freier Eintritt für Kinder von Chemnitzpassinhabern, wie vom Stadtrat bereits für die Freibäder beschlossen.

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