Mustervertrag für Solaranlagen an kommunalen Gebäuden


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Mustervertrag als Grundlage für Solaranlagen an/auf  kommunalen Gebäuden zu erarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Bestandteil  des  Beschlusses soll eine Empfehlung des Stadtrates werden, den Mustervertrag auch in städtischen Unternehmen anzuwenden, an denen Chemnitz unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen hält.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzungen am 23.01.2008 beschlossen.

Antragsbegründung:

Chemnitz unterstützt Bürgergemeinschaftssolaranlagen auf städtischen Gebäuden. Dies beschloss der Stadtrat am 14. Juni 2006.

Mit Beitritt zum Klimabündnis im Jahre 1992 hat sich die Stadt Chemnitz verpflichtet, ihren Beitrag zur Treibhausgasminderung zu leisten. Der Sonnenenergienutzung als Zukunftstechnologie kommt insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Unterstützung örtlicher mittelständischer Betriebe, der Technologieförderung sowie des Ressourcenschutzes eine wachsende Bedeutung zu. Neben großen Sonnenstromanlagen der Stadtwerke z. B. auf der Deponie Wittgensdorf oder dem Dach des ASR-Betriebshofes bieten kleinere Gemeinschaftssolaranlagen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ohne eigene Dachfläche mit relativ geringem Kapital eine solche Anlage zu organisieren und zu betreiben.

In Chemnitz stehen nach einer Dokumentation des Hochbauamtes auf städtischen Immobilien mehr als 200.000 Quadratmeter zur Verfügung, die für die Sonnenstromgewinnung genutzt werden könnten. Besonders auf Schuldächern kann dies mit pädagogischen Anliegen verbunden werden: So wurde die erste Bürgersolaranlage der Stadt am 5. Oktober 2007 von Frau Bürgermeisterin Wesseler auf der Lernförderschule Altchemnitz in Betrieb genommen
( www.buergersolaranlage-chemnitz.de ) Eine zweite ist auf dem Depotgebäude des Industriemuseums geplant.

Ausgehend vom Vertrag zur ersten Anlage in Altchemnitz kann nunmehr ein Mustervertrag entwickelt werden, der die Gestattung von Sonnenstromanlagen bzw. Dachleihe an/auf städtischen Gebäuden mit Bürgerprojekten unterschiedlicher Rechtsformen ermöglicht.

Zur Beförderung des Anliegens soll grundsätzlich für die Dachleihe kein Entgelt erhoben werden. Aufwendungen zum Errichten und Betreiben der Anlagen sowie für deren späteres Beseitigen sollen den Betreibern obliegen. Das Aufstellen von Sonnenstromanlagen auf Dächern kommunaler Objekte soll grundsätzlich genehmigungsfrei sein. Die sächsische Bauordnung und sonstige öffentlichrechtlichen Vorschriften wie etwa der Denkmalschutz müssen beachtet werden.

Nach diesem Mustervertrag können sich künftig Bürgerinnen und Bürger richten, wenn sie als Gemeinschaft eine solche Anlage im Stadtgebiet errichten und betreiben wollen. Der Beschluss eines Musters durch den Stadtrat hätte eine Signalwirkung, würde den Weg für weitere Bürgersolaranlagen ebnen sowie zukünftigen Verwaltungsaufwand sparen.

siehe auch: mündliche Antragsbegründung

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