Bürgerbeteiligung darf nicht vom guten Willen der jeweiligen Ratsmehrheit abhängig sein

rathaus_c Die von den Vertretern der Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, FDP und der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage zur optimierten Bürgerbeteiligung in der Stadt Chemnitz geht nach Ansicht der Grünen im Rathaus nicht weit genug.  Annekathrin Giegengack, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: "Mit dem Vorschlag die Anzahl der Stadträte auf 60 zu erhöhen und ab 2009 zehn beschließende Ausschüsse zu bilden, werden lediglich die Einschränkungen wieder rückgängig gemacht, die zum Teil von den selben Fraktionen vor 5 Jahren aus Kostengründen beschlossen wurden."

Das ursprüngliche Anliegen, nämlich die Ungleichheit bei der politischen Willensbildung in eingemeindeten Ortschaften mit Ortschaftsrat und den Chemnitzer Stadtteilen ohne derartige Gremien zu beseitigen, findet sich im vorgelegten Beschlussvorschlag nicht wieder. Auch die Erhöhung der Anzahl der sachkundigen Einwohner pro Ausschuss ist nicht unbedingt ein Fortschritt, werden diese doch auf Vorschlag der Parteien berufen und spiegeln den politischen Proporz im Stadtrat wieder: So wurde beispielsweise die Vertreterin der Chemnitzer Selbsthilfegruppenarbeit 2004 nicht in den Sozialausschuss gewählt – offenbar weil sie kein Parteibuch hatte.

Aus Sicht der Grünen ist allein die Verbreiterung der Stadtratsgremien noch keine optimierte Bürgerbeteiligung. Lediglich die vorgeschlagene Erhöhung der Frequenz der Einwohnerversammlungen von zwei auf vier pro Jahr ist geeignet, die Bürger tatsächlich mehr an der politischen Entscheidungsfindung zu beteiligen.

Giegengack: "Wir werden deshalb einen Änderungsantrag einreichen, der den Beschlussvorschlag um die Erarbeitung einer Bürgerbeteiligungssatzung ergänzt. Wir möchten einklagbare Rechte auf Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung in allen kommunalen Angelegenheiten – auch dort, wo Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Bürgerbeteiligung darf nicht vom guten Willen der Oberbürgermeisterin oder der jeweiligen Ratsmehrheit abhängig sein."

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