Korruptionsprävention ist nicht nur verwaltungsinterne Angelegenheit

rathaus_cEin klares persönliches Bekenntnis aller, die im Stadtrat politische Verantwortung tragen sowie die Veröffentlichung aller Sachverhalte, aus denen Interessenkonflikte entstehen können – das ist Ziel eines erneuten Vorstoßes der Grünen zur Korruptionsprävention. Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender der Grünen: „Der Stadtrat fasste in den Jahren 2006 und 2007 verschiedene Beschlüsse zu kommunalen Anti-Korruptionsmaßnahmen.  Dabei ging es vor allem um Aufbau und Stärkung verwaltungsinterne Kontrollmechanismen und Regelungen.

Mit unserem Vorschlag sollen diese Aktivitäten durch Einbeziehung der ehrenamtlich tätigen Stadträte ergänzt werden. Denn nicht nur städtische Mitarbeiter, sondern auch kommunale Mandatsträger sind in Bezug auf Korruption gefährdet.“

Gewählte Volksvertreter haben eine Vorbildfunktion. Zschocke: „Mit der persönlichen Selbstverpflichtung soll die klare Trennung von Politik und privaten Interessen sowie Transparenz in Bezug auf die haupt- und nebenberuflichen Tätigkeiten der Mandatsträger sichergestellt werden. Nur wenn wir unser Handeln als Stadträte selbst klar an den Grundsätzen der Transparenz und Gemeinwohlorientierung ausrichten, sind unsere Beschlüsse zur Korruptionsprävention gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern und der Öffentlichkeit glaubwürdig!“

Während anderen Stadträten – beispielsweise in der Chemnitzer Partnerstadt Düsseldorf – die Angabe der haupt- und nebenberuflichen Tätigkeiten sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, sind diese Angaben und die Unterzeichnung der Selbstverpflichtung in Sachsen freiwillig. Zschocke: „Viele Kommunalparlamente in Deutschland haben einen Ehrenkodex oder derartige Selbstverpflichtungen bereits beschlossen.“

 Regelungen in anderen Kommunen:

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