Beschluß des Bundesausschusses macht den Weg frei, dem drohenden Ärztemangel entgegen zu wirken

arztpraxisAm 13.3.2008 fasste der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen einen Beschluss zur Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie.  Als Kriterien bei der Prüfung des Versorgungsbedarfes mit Vertragsärzten sollen nun auch die Zahl der Wohnbevölkerung, ihre Altersstruktur, ihre Nachfrage nach ärztlichen Leistungen sowie der Ort der tatsächlichen Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen Berücksichtigung finden.

Ebenso sollen das Tätigkeitsgebiet der Ärzte, ihre Altersstruktur (inklusive des Abgabealters und der zu erwartenden Neuzugänge), ergänzende Angebote ambulanter Leistungen durch Krankenhäuser in der Bezugsregion mit in die Bedarfsprüfung einbezogen werden.

Damit besteht nun die Möglichkeit, den tatsächlichen Versorgungsbedarf mit Vetragsärzten in Städten und Gemeinden zu ermitteln. Vor einem Jahr (Januar 2007) hatte die bündnisgrüne Stadträtin A.Giegengack bereits bei der Verwaltung den Versorgungsgrad mit niedergelassenen Ärzten in Chemnitz abgefrgt. Aufgrund der noch aus dem Jahr 1990 stammenden Berechungsgrundlage war keine chronische Unterversorgung bei der fach- und hausärztlichen Versorgung in Chemnitz nachweisbar gewesen. Vor diesem Hintergrund konnten sich die Grünen auch mit ihrer Anregung nicht durchsetzen, im Sozialausschuss über kommunale Maßnahmen gegen den drohenden Ärztemangel in Chemnitz zu diskutieren.

"Der Beschluß des gemeinsamen Bundesausschusses macht nun den Weg frei, dass die Situation der ärztlichen Versorgung realistisch abgebildet werden kann." begründet Giegengack ihre erneut eingereichte Stadtrats-anfrage zur ärztlichen Versorgung in Chemnitz. "Wir gehen davon aus, dass bei der Einbeziehung der Altersstruktur sowohl der Bevölkerung als auch der Ärzte die Bedarfsprüfung in Chemnitz anders ausfällt als noch vor einem Jahr. Bisher blieb der hohe Altersdurchschnitt der Chemnitzer Bevölkerung aber auch der Chemnitzer Ärzte bei der Bedarfsprüfung unberücksichtigt." so Giegengack.

Sollte sich unter Einbeziehung der neuen Kriterien der Versorgungsgrad mit niedergelassenen Ärzten bestimmter Fachrichtungen in Chemnitz als kritisch herausstellen, behalten sich die Grünen vor, das Thema  kommunale Maßnahmen gegen den drohenden Ärztemangel erneut im Sozialausschuß aufzuwerfen. Giegengack: "Das Sozialministerium in Dresden hat einen Initiativkatalog zur Bekämpfung des Ärztemangels in Sachsen bereits aufgelegt. In diesem sind auch kommunale Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen. Wir teilen die Auffassung der sächsischen Staatsregierung, dass man bei diesem Problem nicht warten kann, bis sich politisch auf Bundesebene etwas bewegt."

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