Einführung eines Chemnitzer Gedenktages zur friedlichen Revolution 1989

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt

  • dem Stadtrat eine Änderung der Hauptsatzung zur Einführung eines nicht arbeitsfreien städtischen   Gedenktages zur friedlichen Revolution 1989 in Karl-Marx-Stadt ab 2009 zum Beschluss vorzulegen

  • gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Kirchen und Institutionen ein Konzept für die Gestaltung dieses Gedenktages zu erarbeiten.

Ergebnis:

Der Antrag stand in der Sitzung des Stadtrates am 11. Juni 2008 auf der Tagesordnung. Was wir am Beginn dieser Sitzung erlebten, war unserer Meinung nach eine Bankrotterklärung an die kommunale Demokratie: Auf Grund einer offensichtlichen Absprache zwischen Linksfraktion und CDU wurde ein Bewerber für 7 Jahre zum Rechtsbürgermeister gewählt – der Rest des Stadtrates wurde über diese gemeinsame Unterstützung bis nach der Wahl im Unklaren gelassen – es kam noch nicht einmal zur öffentlichen Vorstellung des Bewerbers im Rat. Dieses Vorgehen ist nicht verboten, aber unserer Auffassung nach im Höchstmaß unfair und undemokratisch. Nach der Wahl kam es deshalb im Stadtrat auch zum Eklat. Auf Grund dieser Situation haben wir im Stadtrat folgendes erklärt: "Heute und hier ist unserer Meinung nach nicht der geeignete Ort, darüber zu beraten, wie das Gedenken an die friedliche Revolution 1989 gut und würdig begangen werden kann. Wir sind heute nicht bereit, mit der Chemnitzer CDU und unterstützt von der Linkspartei einen Gedenktag auf den Weg zu bringen, der daran erinnern soll, wie die Karl-Marx-Städter bzw. Chemnitzer Bevölkerung sich auf friedliche Art und Weise unter anderem mehr Transparenz und Offenheit in der Kommunalpolitik erkämpften – jenseits von Parteitagsbeschlüssen, deren Ausgang von vorn herein feststand. Deshalb ziehen wir diesen Antrag für die heutige Sitzung zurück." (siehe dazu auch Wahl des Beigeordneten für das Dezernat 3)

Begründung:

Grundsätzlich obliegt dem Freistaat die Regelung des Sonn- und Feiertagsrechts. Dabei kann er auch neue und nur in bestimmten Gemeinden geltende Feiertage einführen. Diese Möglichkeit hat der sächsische Landtag genutzt und den Städten und Gemeinden in Sachsen die Möglichkeit gegeben, durch Satzung einen lokalen Gedenktag zur Erinnerung an die friedliche Revolution des Jahres 1989 einzuführen (SächsSFG § 2 Abs.2).  Die gesetzgeberische Vorlage soll eine Ermutigung und Bestärkung der Gemeinden sein, an die lokalen Ereignisse im Zusammenhang mit der friedlichen Revolution im Herbst 1989 zu erinnern. Sie ist eine Ermächtigung, keine Verpflichtung.

Der zeitliche Verlauf der Ereignisse im Herbstes 1989 war in den sächsischen Städten und Gemeinden unterschiedlich. Bekannt sind z.B. die Montagsdemonstrationen in Leipzig mit ihrem Höhepunkt am 9. Oktober und die Demonstration am 7. Oktober in Plauen. Am ehemaligen „Tag der Republik“ fand auch in Karl-Marx-Stadt nach einer Veranstaltung im Luxor Palast ein erster friedlicher Schweigemarsch von über 600 Menschen über die Helmut – Just – Straße (heute Hartmannstraße) zur Zentralhaltestelle statt, der von Sicherheitskräften aufgelöst wurde. Es hätte dem örtlich differierenden Verlauf der Ereignisse in den sächsischen Städten und Gemeinden widersprochen, einen einheitlichen zentralen Gedenktag für Sachsen festzulegen. Deshalb sieht das Gesetz bewusst von der Nennung eines bestimmten Gedenktages ab und ermächtigt die Gemeinderäte als Organ der Gemeinden, zu einem ihm besonders geeignet erscheinenden Datum einen örtlichen Gedenktag durch Satzung festzulegen.

Der Gedenktag ist nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gute Möglichkeit, um an den Mut der Menschen damals und den Aufbruch dieser Tage zu erinnern. Durch den lokalen Bezug böte ein solcher Gedenktag auch die Gelegenheit, Chemnitzer Kindern und Jugendlichen die Ereignisse um 1989 nahe zu bringen.

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