Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass rechtzeitig vor geplanten Baumpflege- und Baumfällarbeiten im öffentlichen Raum die Stadtratsfraktionen sowie die Öffentlichkeit über Ort, Umfang und Notwendigkeit in geeigneter Form informiert werden.
Ergebnis:
Der Antrag hat wurde in der Stadtratssitzungen vom 26.11.2008 verhandelt und wurde vom Stadtrat bestätigt.
Antragsbegründung:
Bäume sind ein schützenswertes Gut. Im Wohnumfeld, in Grünanlagen oder an Wegen und Straßen prägen sie nicht nur das Stadtbild, sondern haben auch eine unverzichtbare ökologische und stadtklimatische Funktion. Diese Erkenntnis ist im Bewusstsein der Chemnitzerinnen und Chemnitzer stark verankert, was die vielfältigen Reaktionen (auch gegenüber den Fraktionen des Stadtrates) von Anwohnern bei der Durchführung von Baumpflege- bzw. Baumfällarbeiten zeigen.
Zwar hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit mit aufklärenden Pressemitteilungen auf diese sensible öffentliche Wahrnehmung reagiert. Doch die wiederholt unangekündigten Baumfällungen bei Straßenbauarbeiten auf dem Kaßberg nimmt die Grüne Fraktion nun zum Anlass, einen Stadtratsantrag zur verbindlichen Informationspflicht einzureichen.
Es ist notwendig, Stadtratsfraktionen und Öffentlichkeit in jedem Fall über
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Standort
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Umfang
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Notwendigkeit (Baumaßnahmen, Verkehrssicherung, Baumschadensstufen etc.)
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Genehmigung (wann, von welcher Behörde)
von geplanten Baumfällarbeiten zu informieren. Die Information sollte spätestens 10 Tage vor dem geplanten Termin gegenüber den Stadtratsfraktionen und den Medien erfolgen. Diese Verfahrensweise ermöglicht zum einen den Stadträtinnen und Stadträten eine sachgerechte Aufklärung über die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit der Baumfällmaßnahmen. Zum anderen trägt die Information der Bürgerinnen und Bürger zur Transparenz von Verwaltungshandeln bei, ermöglicht die Überprüfung, ob die angegebenen Gründe ein Fällung tatsächlich rechtfertigen und hilft Verärgerung sowie Konflikte zu vermeiden.
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