Verfahren mit Rückforderungsbescheiden an Leistungsempfänger der ARGE

Gemeinsamer Antrag von Stadtrat Christoph Paus (fraktionslos) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zwischen der Stadt Chemnitz und der Bundesagentur für Arbeit über die Bildung der ARGE Chemnitz unverzüglich nach zu verhandeln mit dem Ziel, Rücknahmen oder Widerrufe von Leistungsbescheiden sowie Rückforderungsbescheiden und Verrechnungsbescheiden an den Leistungsbezieher der ARGE nur noch nach Rechtskraft der Bescheide zu vollziehen. Bei Leistungsbescheiden mit minderjährigen Kindern ist auf den Erlass oder Vollzug solcher Bescheide durch Verhandlung mit der Bundesagentur zu verzichten, wenn der Empfänger geltend macht, die empfangene Leistung verbraucht zu haben.


Ergebnis
:

Dieser Antrag wurde in den Sozialausschuss verwiesen.


Begründung:

erfolgt mündlich

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel