Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag B-295/2008 wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die in der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Stadt Chemnitz 2008-2015 / Anhang 2 fixierten dauerhaft dezentral entsorgten Gebiete (kein Anschluss an zentrale Kanalisation geplant) eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung unter volkswirtschaftlicher Betrachtungsweise gemäß Erlass des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) vom 28.9.2007 durchzuführen, sich daraus ergebende Veränderungen in das Abwasserbeseitigungskonzept einzuarbeiten und dieses im Mai 2009 dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Ergebnis:
Dieser Antrag wurde als Ergänzung zur Beschlußvorlage B-295/2008 der Verwaltung (Abwasserbeseitigungskonzept) zur Sitzung des Stadtrates vom 26.11.2008 eingereicht. Er fand keine Mehrheit.
Begründung:
Mit Erlass des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) vom 28.9.2007 wurden die bisherigen Grundsätze für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen für den Zeitraum 2007 bis 2015 neu geregelt. Unter anderem soll bei der Fortschreibung der ABK's die Begrenzung der Kosten für die Abwassererzeuger berücksichtigt werden (Wirtschaftlichkeitsüberprüfung unter volkswirtschaftlicher Betrachtungsweise).
Alle Grundstücke, die bereits im ABK 2006 nicht für eine zentrale Erschließung vorgesehen waren, wurden diesem Wirtschaftlichkeitsvergleich nicht mehr unterzogen. Die Abwägungen, die bei der Erarbeitung des ABK 2006 zu der Empfehlung führten, diese Grundstücke nicht zentral zu erschließen, bezogen sich damals jedoch ausschließlich auf die Wirtschaftlichkeit für den ESC.
Gerade für Grundstücke in Stadtgebieten, die aufgrund ihrer Besiedlungsstruktur nicht eindeutig einer zentralen oder dezentralen Abwasserentsorgung zugeordnet werden können, erscheint eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung unter volkswirtschaftlicher Betrachtungsweise jedoch dringend erforderlich (z.B. Steinbergsiedlung, Walter-Klippel-Straße).
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