Die Grüne Fraktion hatte einen Antrag im Stadtrat Chemnitz eingebracht, nach dem die Stadt die Meldedaten der Einwohnerinnen und Einwohner besser schützen sollte. Derzeit muss der Datenweitergabe schriftlich widersprochen werden, um den Handel mit Meldedaten zu unterbinden. Nach dem Vorschlag der Grünen sollte die Weitergabe von Meldedaten von der vorherigen schriftlichen Einwilligung jeder/jedes Einzelnen abhängig gemacht werden.
Eine wesentliche Rolle für die Ablehnung dürfte auch die von Rechtsbürgermeister Runkel geschwungene Keule der Rechtswidrigkeit des Antrages gespielt haben. Warum die Umwandlung eines Widerspruchs in einen Einwilligungsvorbehalt rechtlich unzulässig sei, konnte er jedoch nicht plausibel begründen.
Zschocke: „Unsere Argumentation hingegen wird sogar vom Bundesverwaltungsgericht gestützt: Mit dem Urteil vom 21. Juni 2006 (Az: 6 C 5/05) wurde klargestellt, dass die Städte und Gemeinden bundesrechtlich zur Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft nicht verpflichtet sind. Im Übrigen sind rechtlich notwendige Auskünfte an Behörden, z.B. im strafrechtlichen Zusammenhang von unserem Antrag nicht berührt.“
Für die Grünen ist mit der Ablehnung das Anliegen nicht erledigt. Zschocke: „Viele wünschen keinen Adressenhandel, wissen aber nicht, dass sie widersprechen können. Wir empfehlen Allen, nun erst recht vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Wer das nicht tut, braucht sich dann nicht wundern, woher z.B. die NPD die Adresse für Postwurfsendungen hat.“
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