Einheitliches Betreuungsangebot für alle Kinder im Vorschuljahr

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Chemnitzer Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Beschlussvorschlag:

Für Kinder im letzten Kindergartenjahr (Vorschuljahr) wird unabhängig von der Ausbildungs- und Beschäftigungssituation der Personensorgeberechtigten generell eine Betreuungszeit von 9 Stunden gewährt. Diese Änderung tritt zum 1. Mai 2009 in Kraft.

Ergebnis:

Dieser Änderungsantrag wurde in der Stadtratssitzung vom 29.04.2009 beschlossen.

Begründung:

Seit der Einführung des kostenfreien Vorschuljahres durch den Freistaat Sachen werden die Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung vom Freistaat übernommen. Hierdurch wird die Stadt um jene Elternbeiträge, die sie entsprechend KitaG bisher selbst zahlen musste, entlastet.

Diese Kostenersparnis soll nunmehr eingesetzt werden, um allen Kindern, unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern, gleichermaßen eine 9 stündige Förderung vor der Einschulung zu ermöglichen. 

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