Der Stadtrat bestätigte am 3. Juni 2008 den Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Erarbeitung einer Chemnitzer Bürgerbeteiligungssatzung. Diese soll die Bürgerbeteiligung an kommunalen Verfahren und Planungen klar strukturieren und verbindlich regeln.
Annekathrin Giegengack, Stadträtin der GRÜNEN: „Viele ursprünglich engagierte Chemnitzer sind frustriert und politikverdrossen, weil ihre Empfehlungen, Anregungen oder Kritik ins Leere laufen. Sie fühlen sich von Rat und Verwaltung nicht ernst genommen. Rückzug und Beschränkung auf persönliche Interessen sind die Folge.“
Statt inszenierter und undurchsichtiger Beteiligungsverfahren, die oft nur Alibifunktionen erfüllen fordern die GRÜNEN verbindliche Instrumente für Informationsbeschaffung und Bürgempfehlungen. Einwohnergruppen, Stadtteilinitiativen oder Jugendgruppen sollen diese unabhängig vom guten Willen der Oberbürgermeisterin oder der jeweiligen Ratsmehrheit nutzen können.
Die sächsischen GRÜNEN haben deshalb einen Entwurf für eine Bürgerbeteiligungssatzung erarbeitet. Darin sind Einleitungsrecht (Befugnis, Quoren), Anwendungsbereiche und die Rechtswirkung (z.B. aufschiebende Wirkung sowie Behandlung und Begründung im Stadtrat) von Bürger-, Jugend- und Kinderbeteiligungsverfahren geregelt. Die Verfahren werden unterschieden nach Informations- und Empfehlungsverfahren. Des weiteren enthält die Satzung Regelungen zur Informationsgewährleistung vor Bürgerentscheiden. Das Konzept Bürgerhaushalt ist ebenfalls integriert.
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