Erarbeitung einer Bürgerbeteiligungssatzung

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Erarbeitung eines Entwurfs einer Bürgerbeteiligungssatzung.

Ergebnis:

Der Antrag wurde als Änderungsantrag zur Hauptsatzung eingereicht und in der Stadtratssitzung vom 03.06.2009 bestätigt.

Begründung:

In der Regel vertrauen die Bürger auf die Entscheidungen der von ihnen gewählten Stadträte und des Oberbürgermeisters. Dennoch entsteht immer wieder der berechtigte Wunsch, auf bestimmte aktuelle Verfahren, Planungen und Entscheidungen der Stadt Einfluss nehmen zu können. Die Stadt hat als demokratisch verfasstes Gemeinwesen ein hohes Interesse an einer regen, breiten und sachorientierten Bürgerbeteiligung. Deshalb sollte die Stadt über die zwingend vorgeschriebenen Regelungen (z. B. Bürgerentscheid) hinaus, Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung schaffen. Eine Bürgerbeteiligungssatzung mit rechtlich verbindlichen Verfahren soll dabei garantieren, dass Bürgerbeteiligung nicht vom guten Willen der jeweiligen Ratsmehrheit oder des jeweiligen Bürgermeisters abhängig ist.

In der Bürgerbeteiligungssatzung sollten das Einleitungsrecht (Befugnis, Quoren), die Anwendungsbereiche (Verfahren in eigener Zuständigkeit) und unter Beachtung der Letztentscheidungsrechte nach SächsGemO die Rechtswirkung  (z.B. aufschiebende Wirkung sowie Behandlung und Begründung im Stadtrat) von Bürger-, Jugend- und Kinderbeteiligungsverfahren geregelt werden. Die Beteiligungsverfahren sollten unterschieden werden nach Informations- und Empfehlungsverfahren. Des weiteren sollte die Satzung Regelungen zur Informationsgewährleistung vor Bürgerentscheiden beinhalten. Ebenfalls sollte das Konzept Bürgerhaushalt in die Satzung integriert werden.

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