Pachtzins für Kleingärten auf kommunalen Flächen

Gemeinsamer Beschlussantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Perspektive und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Chemnitz erhebt für Kleingartenanlagen auf kommunalen Flächen ab 1.1.2010 einen Pachtzins, der 0,6 Cent/m² unter der Höchstpacht liegt.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 03.06.2009 bestätigt.

Begründung:

Der Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner fungiert auf der Grundlage eines Generalpachtvertrages als Zwischenpächter für die Kleingartenvereine und nimmt die entsprechenden Verwaltungsaufgaben wahr. Im Haushaltplan der Stadt Chemnitz wurden dafür jährlich 21.000 € Zuschüsse an den Stadtverband der Kleingärtner (und 3.000 € für die Grünpflege auf den öffentlichen Flächen innerhalb der Kleingartenvereine) eingestellt.

Mit der Verringerung des Pachtzinses um 0,6 Cent/m² unter der Höchstpacht wird dieser Aufwand finanziell gedeckt. Der Stadtverband ist als Zwischenpächter nach Bundeskleingartengesetz befugt, einen Zuschlag zum Pachtzins, den der Zwischenpächter erhebt, um seinen Verwaltungsaufwand für die Kleingartenanlagen, zu decken. Die Zuschläge sind zulässig, wenn dadurch die Höchstpacht nicht überschritten wird. (BKleingG § 5, Kommentar Punkt 15 und 15a)

Die Kleingärtner zahlen jetzt 14 Cent/m² Pacht (Höchstpacht in Chemnitz). Mit dem Beschluss würden sie 13,4 Cent/m² Pacht an die Stadt und 0,6 Cent/m² Zwischenpächterzuschlag an ihren Stadtverband zahlen.

Die jährlichen Zuschüsse für Verwaltungsaufwand an den Stadtverband der Kleingärtner entfallen dadurch. Diese Maßnahme ist somit kostenneutral.

Fördermittel für die Kleingartenvereine und den Stadtverband werden jährlich nach Haushaltlage beschlossen.

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