Grüne gegen generellen Leinenzwang

Am 16.09.2009 wurde im Chemnitzer Stadtrat über eine Petition gegen den generellen Leinenzwang entschieden. Dieser ist in der Chemnitzer Polizeiverordnung festgehalten. Der Ablehnung der Petition durch die Verwaltung wurde nicht entsprochen. Deshalb wird es Neuverhandlungen über den Leinenzwang geben. Lesen Sie hier die Rede des Grünen Stadtrates Thomas Lehmann zur Petition:

"Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Gäste, wir Grünen sprechen uns gegen den generellen Leinenzwang aus. Wir sind zumindest dafür, daß, wie im Petitionsverfahren vorgesehen, teilweise Abhilfe geschaffen wird. Wir möchten zum partiellen Leinenzwang zurückkehren. Dieser wird auch in Dresden seit Jahren erfolgreich praktiziert. Im Stadtzentrum, wo beispielsweise Märkte stattfinden und in dichten Wohngebieten ist der Leinenzwang eventuell sinnvoll. In den anderen überwiegend unverdichteten Räumen von Chemnitz, sollte ein genereller Leinenzwang nicht angewendet werden.

Jeder Besitzer von Hunden ist erst einmal für seine Tiere selbst verantwortlich. Dafür und für bestimmte Hunderassen wie Kampfhunde gibt es gesetzliche Regelungen. Das diese nicht schärfer sind, hat Gründe. So folgte 2005 das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Normenkontrollverfahren der Argumentation der Klägerin und erklärte den generellen Leinenzwang für Hunde in Hemmingen für unwirksam. Es sei wissenschaftlich nicht belegt, dass von allen Hunderassen generell eine abstrakte Gefahr für andere Hunde und Menschen ausginge, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Es ist beschämend mit anzusehen, wie Kleinsthunde, z.B. Rehpinscher, als Straßenbesen über die Straße gezogen werden. Und große Hunde können von Kindern oder etwas leichteren Menschen auch nicht unbedingt gehalten werden, wenn sie in Angriffslaune sind. Das wichtigste bleibt also der verantwortungsvolle Umgang des Menschen mit seinem Hund. Nur so sind wirksam Übergriffe auszuschließen.

Herr Bergmann verglich im Petitionsausschuss Chemnitz mit anderen Städten im Verhältnis auf die Anzahl der Einwohner und Hundewiesen. Das ist eine Hundemädchenrechnung, denn es geht um die Erreichbarkeit der Hundewiesen und um die Anzahl der Hunde. Also muss ein Vergleich  über die Fläche der Städte erfolgen. Und da steht Chemnitz mit der Anzahl der Hundewiesen und der Strecke die zum Erreichen einer solchen zurückgelegt werden muss, ganz weit hinten.

Herr Runkel sagte im Petitionsausschuss, daß er sich in der Stadt sowieso keinen Hund anschaffen würde, da es aus seiner Sicht Tierquälerei ist. Da kann ich ihm bei einem absolutem Leinenzwang nur zustimmen. Aber er hätte es den Menschen, die sich Hunde zugelegt haben, vorher sagen müssen, daß ein Leinenzwang zu erwarten ist, dann hätten sie ihre Anschaffung noch einmal überdenken können.

Und wieso ist eine Gehorsamsprüfung, wie Herr Runkel sagt, nach jetziger Gesetzeslage in Sachsen nicht möglich? Auch Hundeschulen in Chemnitz bieten die Möglichkeit, den Hundeführerschein zu erwerben. So müssen bereits jetzt Halter von als gefährlich eingestuften Hunden ihre erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit mittels Prüfung nachweisen.

Weiterhin sagte Herrn Runkel, daß bestimmte Hunde von dem generellen Leinenzwang ausgenommen werden können. In der Polizeiverordnung ist aber lediglich eine Ausnahme festgeschrieben, das sind die Blindenhunde. Herr Runkel hat überhaupt keine rechtliche Grundlage weitere Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, wenn er dies tut, macht er das willkürlich.

Wir Grünen stehen für ein friedliches Miteinander von hundelosen Bürgern und von Hundehaltern. Im Namen aller verantwortungsvollen Hundebesitzern bitte ich Sie, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, dem generellen Leinenzwang die rote Karte zu zeigen. Lassen sie uns Lösungen für eine partielle Leinenpflicht finden."

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