Runkel verschleppt Abschaffung des generellen Leinenzwangs

Stadtratsentscheidung wird ignoriert: In einer Petition an den Stadtrat hat eine Hundehalterin die Abschaffung des generellen Leinenzwangs für Hunde und die Möglichkeit von Ausnahme – Genehmigungen bei nachgewiesener Gehorsamsprüfung der Tiere gefordert. Der Stadtrat hatte daraufhin in seiner Sitzung vom 19. September 2009 diese Petition bestätigt und an den Petitionsausschuss zurückverwiesen, um dort die nun notwendige Änderung der Polizeiverordnung zu behandeln.

Doch anstatt diese vorzubereiten, lässt Rechtsbürgermeister Runkel den Petitionsausschuss ausfallen und wartet lieber eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (OVG) ab.

Dazu Grünen-Stadtrat Thomas Lehmann: „Die Kommunikationskultur zwischen Herrn Runkel und dem Stadtrat ist völlig aus dem Ruder gelaufen. Es kann nicht angehen, dass Herr Runkel mit den Stadträten wieder einmal über die Presse kommuniziert und bekannt gibt, dass er ein Urteil des OVG abwarten will. Als Krönung der Nicht-Gesprächs-Kultur lässt er gleich noch den Petitionsausschuss ausfallen – nach dem Motto: Kein Kommunikationsbedarf.“

„Herr Runkel muss sofort den Willen des Stadtrats umsetzen und im Petitionsausschuss über die Abschaffung des generellen Leinenzwanges beraten. Gerichtsurteile können schnell gefällt werden, sie können sich aber auch um mehrere Jahre verzögern, bei einer Berufung unter Umständen auch über die Amtszeit von Herrn Runkel hinaus. Diese Aussitz-Mentalität muss ein Ende haben. Die Bürgerinnen und Bürger von Chemnitz haben ein Recht auf eine schnelle Bearbeitung ihrer Petitionen“, so Lehmann weiter.

"Herr Runkel, wir fordern: Ändern Sie die Polizeiordnung! Wenn es dazu keinen Verwaltungsvorschlag gibt, werden wir Grüne demnächst einen Antrag in den Stadtrat einbringen.", so Lehmann abschließend.

Ein Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit folgenden Punkten ist geplant:
a) Abschaffung des generellen Leinenzwangs für Hunde in Gebieten mit geringer Einwohnerdichte
b) Einführung einer Ausnahmegenehmigung von der Leinenpflicht für Mensch-Hund-Gespanne bei nachgewiesener Gehorsamsprüfung

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