Einrichtung eines Härteausgleichsfonds

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Härteausgleichsfonds für Vereine und Einrichtungen eingerichtet werden kann, denen durch Straftaten ein materieller Schaden an ihren Einrichtungen entstanden ist.

Weiterhin wird die Stadtverwaltung beauftragt, dem Stadtrat von Chemnitz ein Verfahren zur Handhabung des Härteausgleichsfonds vorzuschlagen.

Ergebnis:

Der Beschlussantrag wird in der Sitzung des Stadtrates am 25.08.2010 beraten.

Begründung:

Jüdische Einrichtungen in unserer Stadt wurden im April 2010 zum wiederholten Male Opfer antisemitischer Anschläge. Diese Taten haben, abgesehen von der politischen Bedeutung, einen hohen Sachschaden verursacht und zeigen nochmals deutlich, dass Gewalt gegenüber Andersdenkenden noch immer in unserer Gesellschaft verankert ist.

Die Reparatur der Schäden wird enorme Kosten verursachen, die für die Betroffenen nur schwer zu schultern sind. Mit einem Härteausgleichsfonds für materielle Schäden kann der Stadtrat ein Zeichen dafür setzen, dass Chemnitz eine Stadt ist, in der jüdisches Leben unverzichtbarer Teil der Alltagskultur ist.

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