Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen die unangemessene Finanzausstattung der Stadt Chemnitz

Gemeinsamer Beschlussantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die unangemessene Finanzausstattung der Stadt Chemnitz zu prüfen

Ergebnis:

Der Beschlussantrag wird in der Sitzung des Stadtrates am 25.08.2010 beraten.

Begründung:

Artikel 28 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Art. 87 der Sächsischen Verfassung formen die zu den zentralen Staatsgrundsätzen gehörende kommunale Selbstverwaltung aus, indem Bund und Freistaat den Kommunen als Träger der Selbstverwaltung eine angemessene Finanzausstattung garantiert. Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass die Kommunen finanziell so ausgestattet werden, dass sie neben Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten auch alle maßgeblich freiwilligen Verwaltungsaufgaben zuverlässig zu erfüllen in der Lage sind.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel