Gemeinsamer Beschlussantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die unangemessene Finanzausstattung der Stadt Chemnitz zu prüfen
Ergebnis:
Der Beschlussantrag wird in der Sitzung des Stadtrates am 25.08.2010 beraten.
Begründung:
Artikel 28 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Art. 87 der Sächsischen Verfassung formen die zu den zentralen Staatsgrundsätzen gehörende kommunale Selbstverwaltung aus, indem Bund und Freistaat den Kommunen als Träger der Selbstverwaltung eine angemessene Finanzausstattung garantiert. Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass die Kommunen finanziell so ausgestattet werden, dass sie neben Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten auch alle maßgeblich freiwilligen Verwaltungsaufgaben zuverlässig zu erfüllen in der Lage sind.
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Kürzungen in der Jugendarbeit – eine Absage an die Jugend
Angebote der Jugendhilfe bieten jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen Orientierung und tragen zu mehr Chancengerechtigkeit bei. Die Chemnitzer Jugendarbeit rückt weiter ins Zentrum des Sparkurses der Verwaltungsspitze. Christin Furtenbacher, jugendpolitische…
Weiterlesen »
Bauarbeiten Stadtteilpark Altendorf: Querung des Pleißenbaches soll schnell wieder möglich werden
Die Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Chemnitzer Stadtrat haben Fragen und Unmut zu den Brückenabrisse im Zuge der Bauarbeiten am neuen Pleißenpark in Altendorf erreicht. Die entstandene Situation ist für…
Weiterlesen »
Chemnitzer Lösungen gegen die Pflegekrise
Die Zahl der Pflegebedürftigen, die Kosten und der Personalmangel steigen. Was tun angesichts dieser sich entwickelnden Pflegekrise? Die Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für den morgigen Stadtrat beantragt, dass im…
Weiterlesen »