Stadtratsfraktion lehnt geplante Fusion der Stadtwerke ab

Die GRÜNEN Stadträte in Chemnitz lehnen die öffentliche Beschlussvorlage zur  geplanten Fusion zwischen der Stadtwerke Chemnitz AG und der Erdgas Südsachsen AG ab.

 

Petra Zais, Fraktionsvorsitzende der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bemerkt dazu: „Man kann zum derzeitigen Einfluss des Stadtrates auf die Energiepolitik und die Geschäftsausrichtung der Stadtwerke geteilter Meinung sein. Eines ist im Falle einer Fusion aber sicher: Das, was an Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten aufgrund der 51 Prozent Mehrheit heute noch möglich ist, wird nach einer Fusion wegfallen. Was wird beispielsweise aus der Umsetzung der von der Stadt verfolgten Klimaschutzaktivitäten? Von einer Gestaltungsmacht würde nur noch eine Verhinderungsmacht bleiben.“

„Die avisierten Umsatzziele ab dem Jahr 2015, die nach den Worten von Finanzbürgermeister Detlef Nonnen für die Stadt eine Mehreinnahme bringen, können eintreten. Ob das auch so geschieht, steht in den Sternen. Die Frage, ob diese Umsatzziele auch auf einem anderen Weg (z.B. Stadtwerke intern) erreicht werden können, wird nicht aufgeworfen. Im Verwaltungs- und Finanzausschuss hatte ich auch nach einer ‚stand alone’-Betrachtung gefragt. Im Beschlussvorschlag wurde diese aber nicht mit einbezogen“, so Zais weiter.

Abschließend erklärt sie: „Mit der Zustimmung zur Fusion würden wir ein wichtiges Gestaltungsmittel im Hinblick auf die Verwirklichung einer klima- und bürgerfreundlichen Energie- und Umweltpolitik aus der Hand geben. Aus unserer Sicht sollte sich der Fokus kommunaler Politik stärker auf die Frage nach den Erwartungen an die Unternehmenspolitik der Stadtwerke sowie deren Struktur richten. Überhaupt sehen wir den ganzen Fusions-Prozess außerordentlich kritisch. Zu keinem Zeitpunkt der Prüfung der Fusion hatten die GRÜNEN Stadträte die Möglichkeit, Änderungsanträge einzubringen. Darüber hinaus führt die widersinnige Trennung der Beschlussvorlage im Stadtrat in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil dazu, dass erst nach einer Zustimmung oder Ablehnung der Fusion die Möglichkeit für Änderungsanträge besteht. Trotzdem werden wir versuchen, über solche Anträge im nichtöffentlichen Teil im ökologischen Sinn Einfluss auf den Gesellschaftsvertrag zu nehmen.“

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