Salzverbotes auf Gehwegen

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird in Anlage 1, Seite 4, Punkt 3 durch folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:

 

(3) Zum Bestreuen sind Sand oder feinkörniger Split zu verwenden. Eine Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Ihre Verwendung ist nur erlaubt

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen, z. B. bei Eisregen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,

b) an gefährlichen Stellen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- und –abgängen, bei starken Gefällen bzw. bei Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen.

 

Ergebnis:

Für unseren Antrag stimmten ca. 15 Stadträte, die Mehrheit lehnte den Antrag ab.

 

Begründung:

Die Salzeinträge zum Winterdienst tragen auch in Chemnitz zur weiteren Versalzung der Oberflächenwässer in Deutschland bei. Jede weitere Erhöhung ist kontraproduktiv einer nachhaltigen Entwicklung und führt unweigerlich zur weiteren Schädigung der Straßenbäume in unserer Stadt.

Weiter Begründung mündlich.

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