Vorschlag für Änderung(en):
Der Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird ersetzt durch:
1. § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird durch folgenden Satz 4 ergänzt:
„Schriftliche Anfragen können auch elektronisch über das Ratsinformationssystem abgegeben werden.“
§ 4 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird durch folgenden Sätze 2, 3, 4 und 5 ergänzt:
„Sollte eine Beantwortung innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang nicht möglich sein, ist ein Zwischenbescheid über die Gründe des Verzuges sowie den Bearbeitungsstand zu geben. Wird die Antwort nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Absendedatum des Zwischenbescheides erteilt, setzt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister auf Verlangen der Stadträtin/des Stadtrates, das binnen drei Wochen gestellt werden kann,die Anfrage zur mündlichen Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung und erteilt der Stadträtin/dem Stadtrat zur Verlesung das Wort. Wird die Anfrage mündlich beantwortet und erscheint der Stadträtin/dem Stadtrat die Antwort nicht ausreichend, so kann er höchstens zwei ergänzende Fragens stellen. Eine Aussprache findet nicht statt.
§ 4 Abs. 8 wird durch folgenden Satz 3 ergänzt:
„Erfolgt die Antwort in einer die Verschwiegenheit gewährleistenden Form, so sind der Stadträtin/dem Stadtrat die Gründe dafür im Rahmen der Antwort schriftlich mitzuteilen.“
Download: Änderungsantrag GO Anfragen
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