1.Treffen die Regelungen der Gemeindeordnung zur Befangenheit auch auf die gewählten Ortschaftsräte von Chemnitz zu?
2.Gibt es klare Sachverhalte, die unzweifelhaft die Anzeige von Befangenheit zur Folge haben müssten und wer wäre verpflichtet, darauf hinzuweisen?
3.Was passiert mit Beschlüssen, die unter Verletzung der Regeln zur Befangenheit zustande gekommen sind?
Download: Befangenheit in Ortschaftsraeten
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