Nichtöffentlichkeit von Antworten auf Anfragen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich bitte Sie, mir nachfolgende Anfrage zu beantworten.

In § 4 der Geschäftsordnung sind die Gründe angegeben, die Antworten auf Anfragen der Stadträte „in einer die Verschwiegenheit gewährleistenden Form“ rechtfertigen.

1. Was sind nach der GO die Gründe dafür, dass die jeweiligen Antworten auf meine Anfragen RA-001/2011 und RA-050/2011 für die Veröffentlichung nicht freigegeben wurden?

2. Ist es aus der Sicht der SVC nicht angebracht, im Rahmen der Beantwortung von Anfragen der Stadträtinnen und Stadträte jeweils die Gründe anzugeben, die gegen eine Veröffentlichung sprechen?

Mit freundlichen Grüßen
Petra Zais

Download: Oeffentlichkeit_Nichtoeffentlichkeit von Antworten auf Anfragen

Verwandte Artikel