Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
ich bitte Sie, mir nachfolgende Anfrage zu beantworten.
In § 4 der Geschäftsordnung sind die Gründe angegeben, die Antworten auf Anfragen der Stadträte „in einer die Verschwiegenheit gewährleistenden Form“ rechtfertigen.
1. Was sind nach der GO die Gründe dafür, dass die jeweiligen Antworten auf meine Anfragen RA-001/2011 und RA-050/2011 für die Veröffentlichung nicht freigegeben wurden?
2. Ist es aus der Sicht der SVC nicht angebracht, im Rahmen der Beantwortung von Anfragen der Stadträtinnen und Stadträte jeweils die Gründe anzugeben, die gegen eine Veröffentlichung sprechen?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Zais
Download: Oeffentlichkeit_Nichtoeffentlichkeit von Antworten auf Anfragen
Verwandte Artikel
Kürzungen in der Jugendarbeit – eine Absage an die Jugend
Angebote der Jugendhilfe bieten jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen Orientierung und tragen zu mehr Chancengerechtigkeit bei. Die Chemnitzer Jugendarbeit rückt weiter ins Zentrum des Sparkurses der Verwaltungsspitze. Christin Furtenbacher, jugendpolitische…
Weiterlesen »
Bauarbeiten Stadtteilpark Altendorf: Querung des Pleißenbaches soll schnell wieder möglich werden
Die Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Chemnitzer Stadtrat haben Fragen und Unmut zu den Brückenabrisse im Zuge der Bauarbeiten am neuen Pleißenpark in Altendorf erreicht. Die entstandene Situation ist für…
Weiterlesen »
Chemnitzer Lösungen gegen die Pflegekrise
Die Zahl der Pflegebedürftigen, die Kosten und der Personalmangel steigen. Was tun angesichts dieser sich entwickelnden Pflegekrise? Die Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für den morgigen Stadtrat beantragt, dass im…
Weiterlesen »