Sanierungsmaßnahmen Küchwald

1. Sind in der genannten denkmalpflegerischen Konzeption für die Sechserschlucht Maßnahmen enthalten, die nach Auffassung des Grünflächenamtes Eingriffe im Sinne des Sächsischen Naturschutzrechtes bedeuten würden?

2. Ist bei dem Plangebiet ein besonders geschütztes Biotop (höhlenreiche Altholzinsel und höhlenreiche Einzelbäume) betroffen?

3. Besteht aus der Sicht des Grünflächenamtes die Möglichkeit, eine Einigung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde dahingehend zu erreichen, die Sechserschlucht naturnah zu belassen und auf eine künftige denkmalgerechte Sanierung zu verzichten?

Download: Nutzung von Fördermitteln in der Stadtverwaltung Chemnitz _ Zwischenbescheid

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