Im Gespräch mit potentiellen Arbeitgebern wurde die Frage an mich herangetragen, warum die 8 städtischen und 2 in Privatbesitz befindlichen Gewerbegebiete (ca. 700 AN-Potential) an den Wochenenden bzw. zum Schichtwechsel zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr mit dem ÖPNV kaum zu erreichen sind. Gerade bei gering qualifizierten ArbeitnehmerInnen, die über keinen eigenen PKW verfügen, scheitert an der Nichterreichbarkeit mittels ÖPNV oft die Arbeitsaufnahme.
1. Welche Rolle spielt die Erreichbarkeit von Gewerbegebieten zu den beschriebenen Zeiten für die Fahrplangestaltung der CVAG?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, mittels des ÖPNV die Erreichbarkeit von Gewerbegebieten zu den Bedarfszeiten zu verbessern?
Download: Erreichbarkeit von Gewerbegebieten mit dem ÖPNV Zwischenbescheid
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