1. Was sind die Gründe dafür, dass bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer der Stadt Chemnitz – konkret hinsichtlich der Befreiung von der Steuerpflicht – „Eingetragene Lebenspartnerschaften“ gegenüber Eheleuten benachteiligt werden?
2. Gibt es weitere Satzungen der Stadt Chemnitz, in denen die Benachteiligung von „Eingetragenen Lebenspartnerschaften“ enthalten ist?
3. Kann die Stadt Chemnitz Auskunft darüber erteilen, ob es bei Beschäftigten der SVC im Rahmen von Sonderregelungen bei Vergütungen oder Gehalt zu Benachteiligungen von „Eingetragenen Lebenspartnerschaften“ kommt?
Download: Zweitwohnungssteuer, Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
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