Bei Betroffenen kursiert das Gerücht über eine Rundverfügung (28) des Jobcenters, in der es um Neuregelungen der Übernahme von Mietkosten für Bedürftige (ALG II) gehen soll.
1. Existiert diese Rundverfügung und wenn ja, welchen konkreten Inhalt hat sie und welche ALG II Anspruchsberechtigten sind davon betroffen?
2. Sofern es aufgrund der Rundverfügung zu indirekten Kürzungen der Regelleistung ALG II kommen sollte ist meine zweite Frage: „Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese Verfügung?“
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