1. Wie viele VZÄ für die Aufgabenerfüllung der Erziehungs- und Familienberatung (§ 28 SGB VIII) gibt es gegenwärtig in Chemnitz aufgeschlüsselt auf welche Beratungsstellen und welche Träger?
2. Ist das bedarfsgerecht um diese gesetzliche Pflichtaufgabe erfüllen zu können? Gibt es Auswirkungen der beschlossenen Kürzungen im Bereich der “ Hilfen zur Erziehung“ in diesem Bereich?
3. Wie hoch ist die Inanspruchnahme der Beratungsstellen?
4. Sind Auswirkungen der Kürzungen oder auch Mängel in der bedarfsgerechten Sicherstellung dieser Beratungsleistung (gesetzliche Pflichtleistung) auf andere kostenintensivere „Hilfen zur Erziehung“ erkennbar?
5. In welcher Weise werden die gesetzlichen Veränderungen in den Bereichen Kindesschutz und FamFG bei der Ausstattung der Stellen berücksichtigt? Erfolgten hier personelle Veränderungen oder müssen diese Aufgaben mit den vorhandenen Fachkräften zusätzlich erbracht werden?
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