Energetische Komponente künftige Mietspiegel

Am 14.11.2012 diskutierte der Stadtrat die neue Satzung zur Durchführung der Kommunalstatistiken für die Erstellung der Mietspiegel in der Stadt Chemnitz und zur Fortschreibung der Unterkunft- und Heizkostenrichtlinie. Unsere Fraktion brachte einen Änderungsantrag ein, der die Berücksichtigung einer energetischen Komponente für die Erarbeitung des Mietspiegels beinhaltete. Die vom Stadtrat bestätigte Änderung findet sich in § 9 Punkt 2 der Satzung. Sie lautet:

„2. Der Stadtrat der Stadt Chemnitz beauftragt die Verwaltung, in die Erstellung künftiger Mietspiegel und für die Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie eine energetische Komponente (vgl. Tübingen) einzubauen.“

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